@misc{_Des, howpublished={online}, publisher={Frommen Schulen}, language={ger}, type={stary druk}, title={Des Königlich-Polnischen Hofes aus unumstößlichen Gründen behauptetes Recht zur Helfte des ganzen See-Zolles vom Dantziger Hafen, nemlich des Pfahl-Geldes, und der so genannten Zulage : Zugleich ist auf alle Scheingründe der Schrift, unter dem Titel: Der Stadt Dantzig von den gesammten Ordnungen behauptetes Recht zur Bürger-Zulage umständlich geantwortet. Aus dem Lateinischen übersetzt}, }