Fewers Ordnung der Königlichen Stadt Dantzigk, durch einen Erbaren Rath daselbigest, den gemeinen einwoneren zum besten, beramet un[d] außgesetzt
Fewers Ordnung der Königlichen Stadt Dantzigk, durch einen Erbaren Rath daselbigest, den gemeinen einwoneren zum besten, beramet un[d] außgesetzt