Fewers Ordnung der Königlichen Stadt Dantzigk, durch einen Erbaren Rath daselbst, den gemeinen Einwohneren zum besten, beramet vnd außgesetzt
Fewers Ordnung der Königlichen Stadt Dantzigk, durch einen Erbaren Rath daselbst, den gemeinen Einwohneren zum besten, beramet vnd außgesetzt