Verordnung Eines Edlen vnd Hochweisen Raths der Stadt Dantzigk wornach sich die sämbtliche Bürgerschafft bey vorfallenden Lerm in diesen Kriegszeiten zurichten hatt
Verordnung Eines Edlen vnd Hochweisen Raths der Stadt Dantzigk wornach sich die sämbtliche Bürgerschafft bey vorfallenden Lerm in diesen Kriegszeiten zurichten hatt