Ordnung E. E. Rahts der Stadt Dantzig : Wie die Nacht- und Tage-Wachen nach Gelegenheit gegenwertiger Zeit, von sämplichen Bürgern und Einwohnern sollen bestellet und gehaten werden
Ordnung E. E. Rahts der Stadt Dantzig : Wie die Nacht- und Tage-Wachen nach Gelegenheit gegenwertiger Zeit, von sämplichen Bürgern und Einwohnern sollen bestellet und gehaten werden