Zuwissen, Demnach aus Schlusz sämptlicher Ordnungen abermahl bestanden, dasz die fürm Jahr geschehene Verfügung betreffende die Belegung der Carossen ...
Zuwissen, Demnach aus Schlusz sämptlicher Ordnungen abermahl bestanden, dasz die fürm Jahr geschehene Verfügung betreffende die Belegung der Carossen ...