Zuwissen, Demnach ein Schluß sämtl. Ordnungen der Stadt bestanden, daß von jeder Rutte Holtz, welche an Leute ausser dieser Stadt verkauffet, verführet oder verbrauchet werden wird .... 15. gr. erleget werden sollen...
Zuwissen, Demnach ein Schluß sämtl. Ordnungen der Stadt bestanden, daß von jeder Rutte Holtz, welche an Leute ausser dieser Stadt verkauffet, verführet oder verbrauchet werden wird .... 15. gr. erleget werden sollen...