Polizei-Verordnung für den Hafen zu Danzig : nebst Polizei-Verordnung betreffend die Annahme von Lotsen für die nach dem Hafen von Danzig bestimmten und die von dort ausgehenden Schiffe und Ausführungsanweisung für die Hafenpolizeibehörde zur Polizei-Verordnung für den Hafen zu Danzig vom 27. Juli 1911 im Hinblick auf die Interessen der Kriegsmarine und die Anstellung eines Marinekommisars zur Wahrnehmung derselben